Arbeitsschutz

Arbeittschutz ist kein Plus, sondern ein Muss. Auf Kosten des Arbeitgebers.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin (2017)

An Arbeitstagen mit mehr als sechs Stunden fallen bei den abhängig Beschäftigten, die 18 Jahre oder älter sind, in Bäckerei-, Gastronomie- und Hotellerieberufen Pausen 
deutlich häufiger aus als bei der Vergleichsgruppe (43,7 % vs. 21,2 %).

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin (2018)

Köch:innen unterliegen starken Belastungen, „denn während rund 12 Prozent der anderen Beschäftigten über 48 Stunden in der Woche arbeiten, sind es bei […] Köch:innen 19 Prozent. Im Gastgewerbe sind es sogar 27 Proeznt. [...] Mehr als drei Viertel der Köch:innen (82 %) haben Muskel-Skelett-Beschwerden."

Arbeitschutz und Corona

Hotline für Fragen zu Arbeitsschutzmaßnahmen nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung:



  • 1. Was ist Arbeitsschutz?

    Arbeitsschutz meint den Schutz von Arbeitnehmer:innen vor Gefahren: Beschäftigte müssen am Arbeitsplatz vor Unfällen geschützt werden, genauso darf die Arbeit nicht krankmachen. Ihr Arbeitgeber muss Maßnahmen erlassen, die Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schützen. 


    § 3 Abs. 1 Grundpflichten des Arbeitgebers Arbeitsschutzgesetz

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen […]. 


  • 2. Warum ist Arbeitsschutz wichtig?

    Der Erhalt einer guten Gesundheit ist allgemein wichtig für uns alle. Außerdem ist Ihre Gesundheit für Sie individuell wichtig, um ein gutes Leben führen zu können. Dazu gehört auch, dass Sie bis zu Ihrer Rente Ihre Arbeitsfähigkeit behalten. Hierfür müssen gesundheitliche Schäden eingedämmt werden. Der Arbeitsschutz stellt zu diesem Zwecke ein präventives Instrument dar. 

  • 3. Was zählt alles zu Arbeitsschutz?

    Ihr Arbeitgeber muss Ihre Arbeit und Ihren Arbeitsplatz so gestalten, dass Gefahren vermieden werden. Dabei müssen Gefährdungen für Ihr Leben, Ihre physische Gesundheit und Ihre psychische Gesundheit betrachtet werden. Dazu zählen beispielsweise auch die Einhaltung von Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Bereitschaftsdiensten, Schichtarbeit und Urlaub.


    Ihr Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeit und Arbeitsbedingungen durchführen, um herauszufinden, welche Maßnahmen zum Schutz notwendig sind. 


    Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber hierbei auf dem aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene bleibt. In der derzeitigen Corona-Pandemie kann Ihr Arbeitgeber sich also beispielsweise nicht auf ein Hygienekonzept aus den 2010er Jahren berufen. Das heißt, dass auch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Ihrem Schutz berücksichtigt werden müssen. 


    Ihr Arbeitgeber muss Sie in den Arbeitsschutz einweisen. 


    § 4 Ziff. 1, 3 und 7 Allgemeine Grundsätze Arbeitsschutzgesetz 

    Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

    1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. 

    3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

    7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen.


  • 4. Warum ist die Einhaltung von Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit/Urlaub Arbeitsschutz?

    Arbeitszeit wird als ein Faktor im Arbeitsschutzgesetz genannt, von dem eine Gefährdung ausgehen kann. Werden Pausen zum Beispiel nicht eingehalten und führen zu nicht ausgeruhten Beschäftigten, kann die Unfallgefahr im Betrieb steigen. 


    Es gibt gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit und zum Urlaub. Werden diese nicht eingehalten, können physische und psychische Belastungen die Folge sein. Ihr Arbeitgeber muss also darauf achten, dass die Arbeitszeit eingehalten wird, da er:sie sonst auch gegen das Arbeitsschutzgesetz verstößt. 


    Arbeitszeit, Überstunden, Ruhezeiten und Pausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt (siehe Arbeitszeit). Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt (siehe Urlaub).


    § 5 Abs. 3 Ziff.1, 4, und 6 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Arbeitsschutzgesetz 

    Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch  

    1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,

    4. die Gestaltung von […] Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,

    6. psychische Belastungen bei der Arbeit.


  • 5. Ich arbeite in der Gastro. Gilt Arbeitsschutz auch für mich?

    Arbeitsschutz gilt für alle Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe, also auch für Auszubildende. Ihr Arbeitgeber hat alle Mitarbeiter:innen zu schützen. Es gelten hierbei der besondere Schutz für Personen mit besonderen Belangen, wie Schwangere und Jugendliche. Ihr Arbeitgeber darf nicht zwischen den Geschlechtern unterscheiden, wenn es nicht zwingend biologisch erforderlich ist. 


    § 2 Abs. 2 Ziff. 1-2 Begriffsbestimmungen Arbeitsschutzgesetz

    […] Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind: 

    1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

    2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten […]


    § 4 Ziff. 6 und 8 Allgemeine Grundsätze Arbeitsschutzgesetz

    Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 

    6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen.

    8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

  • 6. Ich soll an einer Arbeitsschutzunterweisung teilnehmen. Was heißt das?

    Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie über die Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterrichten und sie entsprechend einzuführen. Nach erfolgter Unterweisung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Ihr Arbeitgeber dieser Pflicht nachkam.


    Unterschreiben Sie die Unterweisung nur, wenn Ihr Arbeitgeber Sie auch über alle Themen, die auf der Unterweisung gelistet sind, informiert hat. Lassen Sie sich eine Kopie der Unterweisung für Ihre Unterlagen ausstellen und bewahren Sie diese auf. 


    § 4 Ziff. 7 Allgemeine Grundsätze Arbeitsschutzgesetz 

    Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen.

  • 7. Ich muss Schutzkleidung tragen. Muss ich diese selbst bezahlen?

    Eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Arbeitsplatzes zeigt, dass Schutzkleidung zur Erfüllung Ihrer Tätigkeiten notwendig ist. Oder eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften schreibt für Ihre Tätigkeit Schutzkleidung vor. In beiden Fällen muss Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Schutzkleidung übernehmen. Achtung: Dienstkleidung ist nicht gleich Schutzgleichung. (siehe Arbeitsschutz: 8. Ich muss Dienstkleidung tragen. Muss ich diese selbst bezahlen?)


    Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Schutzkleidung (bspw. Sicherheitsschuhe).


    § 3 Abs. 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Arbeitsschutzgesetz

    Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.


    § 87 Abs. 1 Ziff. 7 Betriebsverfassungsgesetz

    Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: […] Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften.

  • 8. Ich muss Dienstkleidung tragen. Muss ich diese selbst bezahlen?

    Dienstkleidung ist nicht gleich Schutzkleidung. Daher kann nicht pauschal gesagt werden, dass diese vom Arbeitgeber zu finanzieren ist. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer:innen ihre übliche Berufskleidung selbst kaufen müssen. Sollen hingegen spezielle Uniformen mit bspw. Firmenlogos getragen werden, übernehmen üblicherweise die Arbeitgeber die Kosten hierfür. Ähnlich verhält es sich mit der Reinigung der Dienstkleidung. 


    Das Gastgewerbe hat Manteltarifverträge, die Einigungen zu Dienstkleidung beinhalten. Informieren Sie sich bei der Gewerkschaft dazu. 


    Bei der Gestaltung von Dienstkleidung hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. 


    Müssen Sie Ihre Dienstkleidung selbst kaufen und reinigen, können Sie dies steuerlich geltend machen. 


    § 87 Abs. 1 Ziff. 1 Betriebsverfassungsgesetz

    Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

  • 9. Ich hatte einen Unfall während der Arbeitszeit. Was passiert nun?

    Wenn Sie einen Unfall während Ihrer Arbeitszeit bzw. auf dem Weg zur oder von der Arbeit haben, dann sind dies Arbeitsunfälle. Melden Sie Ihrem Arbeitgeber den Unfall. Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls länger als drei Tage arbeitsunfähig sind, muss Ihr Arbeitgeber den Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse des Unternehmens melden. Informieren Sie auch den Betriebsrat. 


    Schreiben Sie sich alle Details Ihres Unfalls auf: Datum, Uhrzeit, Hergang und Zeug:innen. Bei entstandenem gesundheitlichem Schaden und Folgen haftet die gesetzliche Unfallversicherung.


    Für Arbeitsunfälle sind Durchgangsärzt:innen in Deutschland zuständig. Hier können Sie Durchgangsärzt:innen finden.

  • 10. Was hat der Betriebsrat in meinem Betrieb mit Arbeitsschutz zu tun?

    Der Betriebsrat hat wichtige Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Betriebsrät:innen sind daher wichtige Ansprechpartner:innen für die Beschäftigen in Bezug auf Arbeitsschutz.


    Erkundigen Sie sich daher, ob es einen Betriebsrat in Ihrem Betrieb gibt.


    § 89 Abs. 1-2 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz Betriebsverfassungsgesetz

    (1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. […]

    (2) Der Arbeitgeber […] [ist] verpflichtet, den Betriebsrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrats bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. 

  • 11. Ich habe Covid-19. Ist dies ein Arbeitsunfall?

    Falls Sie sich bei der Arbeit mit dem Sars-Cov-2 Virus angesteckt haben sollten, können Sie Ihre Covid-19 Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall melden. Mehr Informationen finden Sie hier.


    Bei einem Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung lassen Sie sich möglichst schnell testen. Mehr Informationen finden Sie hier.


    Bei einer bestätigten Corona-Erkrankung, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt und informieren Sie Ihren Arbeitgeber und alle Personen, mit denen Sie in der letzten Woche Kontakt hatten. 

  • 12. Wo finde ich passende Handlungshilfen zum Thema Arbeitsschutz?

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